Wenn dort steht: Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses usw. dann heißt das, Du mußt die Stelle auf jeden Fall antreten, wenn Du nicht wegen Vertragsbruch zur Kasse gebeten werden willst (Muß auch im Vertrag stehen)
Sobald Du die Stelle angetreten hast, kannst Du fristgemäß kündigen, wie es vertraglich vereinbart ist. Normalerweise hat man zunäch eine Probezeit (kann unterschiedlich lang sein, soll aber ein halber Jahr nicht überschreiten) Während der Probezeit haben beide Seiten das Recht, ohne Angabe von Gründen zu kündigen, meist auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (muß aber auch im Vertrag stehen). Nach der Probezeit können beide Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, wobei der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben muß.
Das alles sind "ordentliche Kündigungen". Außerordentliche Kündigungen (oft auch "fristlose Kündigung" genannt) sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, z. B. bei Beleidigungen (Wenn Du Deinen Chef "*********" nennst, ist das eine Beleidigung, wenn Du allerdings nur sagst, er könne Dich "am ***** lecken" ist das lauf Gerichtsurteile keine Beleidigung, weil niemand dieser Aufforderung nachkommen muß). Tätlich Angriffe sind natürlich auch ein Grund zur fristlosen Kündigung.
[Die von yahoo durch Sternchen ersetzten Worte: Das erst beginnt mit A und endet mir ch, das zweite beginnt beginnt ebenfalls mir A und hat fünf Buchstaben. Ich finde diese Art von Zensur furchtbar!]