Frage:
Was ist eine ordentliche Kündigung?
JuliO
2007-07-30 12:59:54 UTC
In meinem Arbeitsvertrag steht: Vor dem Beginn des Arbeitsverhänisses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Kann mir jemand sagen was das bedeutet?
Fünf antworten:
renehenkelmann
2007-07-30 13:16:18 UTC
Das soll heißen das du VOR Beginn des Arbeitsverhältnisses (z.B.: 01.08.) nicht fristgerecht kündigen kannst.

Der Arbeitgeber verhindert somit das du einen anderen/besseren Job annimmst.



Kündigst du den Vertrag also bevor du in der Firma angefangen hast könnte dir eine Schadensersatzforderung ins Haus stehen, vielleicht sind ja andere Bewerber wegen dir nicht eingestellt worden und die Stelle ist dadurch länger als eigentlich vorgesehen nicht besetzt.



Beispiel: Du hast dich als Autoverkäufer in einem Unternehmen beworben und fängst dort nicht an, obwohl du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Die dadurch entstandenen Umsatzverluste durch dein Nichterscheinen können als Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.



Lieber den Job antreten und dann in der Probezeit kündigen.
2007-07-30 20:02:14 UTC
Genau das Gegenteil. Eben nicht fristlos, sondern fristgerecht.



Nachtrag:

Da Spiderschwein nun seinen Post noch nachträglich korrigiert hat, macht natürlich meine Antwort keinen Sinn mehr. Er schrieb vorher "fristlos".
kleines_zotteltier
2007-07-30 20:10:52 UTC
D.h. dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Beginn fristgerecht (ordentlich) gekündigt werden kann.



außerordentlich = fristlos
pj
2007-07-30 20:18:49 UTC
Wenn dort steht: Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses usw. dann heißt das, Du mußt die Stelle auf jeden Fall antreten, wenn Du nicht wegen Vertragsbruch zur Kasse gebeten werden willst (Muß auch im Vertrag stehen)

Sobald Du die Stelle angetreten hast, kannst Du fristgemäß kündigen, wie es vertraglich vereinbart ist. Normalerweise hat man zunäch eine Probezeit (kann unterschiedlich lang sein, soll aber ein halber Jahr nicht überschreiten) Während der Probezeit haben beide Seiten das Recht, ohne Angabe von Gründen zu kündigen, meist auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (muß aber auch im Vertrag stehen). Nach der Probezeit können beide Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, wobei der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben muß.

Das alles sind "ordentliche Kündigungen". Außerordentliche Kündigungen (oft auch "fristlose Kündigung" genannt) sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, z. B. bei Beleidigungen (Wenn Du Deinen Chef "*********" nennst, ist das eine Beleidigung, wenn Du allerdings nur sagst, er könne Dich "am ***** lecken" ist das lauf Gerichtsurteile keine Beleidigung, weil niemand dieser Aufforderung nachkommen muß). Tätlich Angriffe sind natürlich auch ein Grund zur fristlosen Kündigung.



[Die von yahoo durch Sternchen ersetzten Worte: Das erst beginnt mit A und endet mir ch, das zweite beginnt beginnt ebenfalls mir A und hat fünf Buchstaben. Ich finde diese Art von Zensur furchtbar!]
>>>ICKE<<<
2007-07-30 20:01:51 UTC
fristgerechte kündigung


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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