engelsusi
2007-06-05 07:08:18 UTC
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IV. außerordentliche Kündigung:
1. Jedes Arbeitsverhältnis kann gem. § 626 Abs.1 BGB von jedem Teil (also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer) aus wichtigen Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insoweit vor, wenn es dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der regulären Kündigungsfrist abzuwarten.
Beachten Sie, dass mit Zugang der außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet ist.
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sehe ich das richtig das ich auch sofort oder in zwei wochen kündigen kann...
Mein Arzt hat mir ein Artest geschrieben (auch fürs arbeitsamt) das ich baldmöglichst meinen Arbeitsplatz aufgeben sollte. Da mir sonst bleibende und weitere Schäden bleiben können.