Frage:
auserordentliche Kündigung?
engelsusi
2007-06-05 07:08:18 UTC
RE: Kündigung
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IV. außerordentliche Kündigung:

1. Jedes Arbeitsverhältnis kann gem. § 626 Abs.1 BGB von jedem Teil (also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer) aus wichtigen Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insoweit vor, wenn es dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der regulären Kündigungsfrist abzuwarten.

Beachten Sie, dass mit Zugang der außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet ist.
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sehe ich das richtig das ich auch sofort oder in zwei wochen kündigen kann...

Mein Arzt hat mir ein Artest geschrieben (auch fürs arbeitsamt) das ich baldmöglichst meinen Arbeitsplatz aufgeben sollte. Da mir sonst bleibende und weitere Schäden bleiben können.
Zehn antworten:
2007-06-05 07:28:38 UTC
Bei Krankheit ist eine außerordentliche Kündigung unvorteilhaft. Normale Kündigungsfrist reicht.
sammy8622
2007-06-05 07:16:43 UTC
Ich bin der Meinung, dass im Gesetzestext Gründe gemeint sind die entweder den AG oder den AN betreffen.



Wie wäre es wenn Du mit Deinem AG sprichst und ihm das Attest vorweist. Ihr könnt dann in beiderseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag machen.



Sprich, aber vorher mit dem AA, damit Dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Ich habe schon Fälle erlebt, bei denen ein Attest vorlag und es nicht anerkannt wurde. Es könnte durchaus sein, dass das AA Dich zum medizinischen Dienst schickt.





Ich wünsche Dir alles Gute, vorallem dass sich Deine Gesundheit bessert.



Lg Annett
2007-06-05 07:13:59 UTC
in diesem fall kann man sich auf eine kündigung im beiderseitigem einvernehmen einigen...eventuell freistellung von der arbeit oder ein anderer arbeitsplatz ,um die kündigungsfrist zu wahren....bei einer außerordentlichen kündigung kann es zu einer sperre vom arbeitsamt kommen

zumal der arzt auch nur "baldmöglichst" und nicht sofort sagte/schrieb
2007-06-05 08:06:54 UTC
Japp...dann kannst du sofort kündigen!

Damals in meiner Ausbildung wurde ich sehr von meinem damaligen Chef gemobbt. Es ging soweit dass ich mit einem Kreislaufzusammenbruch ins Krankenhaus musste. Ein Psychologe und ein anderer Arzt haben mir geraten und auch attestiert dass ich den Ausbildungsplatz sofort aufgeben sollte.

Doch im Ausbildungsvertrag stand drin, dass man nicht fristlos kündigen kann, auch nicht außerordentlich!

Ich habe aber recht bekommen und konnte sofort kündigen, da ich die Atteste hatte!



Ich wünsche dir alles Gute und das alles so klappt wie du es dir wünscht!
sam_is_alive
2007-06-05 07:52:01 UTC
nein, du kannst nicht von heute auf morgen kündigen. grund ist das "baldmöglichst" in dem attest deines hausarztes. was du tun kannst ist entweder mit deinem AG reden und ihm die Situation darlegen. Wenn er nicht darauf eingeht ne Kündigung aufsetzen. bist du weniger als 6 monate beschäftigt (z.B. beendete ausbildung und übernahme sind keine zusammenhängende Zeit!!!) so beträgt deine kündigungsfrist 2 wochen. ansonsten 4wochen, soweit im arbeitsvertag nicht anders beschrieben. ggf. kannst du noch ein paar tage einstreichen, wenn du noch anteiligen urlaub hast, welchen du einreichen kannst.dieser beträgt im regelfall 2,5tag pro monat. (Jahresurlaub/12).
whyskyhigh
2007-06-05 07:41:07 UTC
wenn der arzt schreibt sofort, dann kannst du auch sofort kuendigen.
flachdachdecker
2007-06-05 07:29:31 UTC
Lass Dir unbedingt von Deinem Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen.Bevor Du gehst informiere das Arbeitsamt denn dieses wird Dich mit Sicherheit von seinem hauseigenen medizinischen Dienst untersuchen lassen.Die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen formulieren mit spezieller Bezugnahme auf Deine Gesundheit.Resturlaub (falls vorhanden) nehmen und wie gesagt sofort mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen.Ansonsten drohen Dir diverse Geldkürzungen! Alles gute und vielleicht kannst Du Dich beruflich umorientieren und sogar verbessern...!
Frank
2007-06-05 07:22:33 UTC
Na klar kannst du sofort kündigen , gerade aus gesundheitlichen Gründen , könntest du ja zur not wenn der AG nicht mitspielt dich krankschreiben lassen
gberkelenz
2007-06-05 07:18:18 UTC
Du musst mal nicht irgendwelche Fragestellungen aus der BWL abschreiben.......aber gut...........



Klar, gerade aus gesundheitlichen Gründen kannst Du kündigen ohne Kündigungsfrist. Der Arzt steht ja hinter Dir.
Jine
2007-06-05 07:13:22 UTC
Klar kannst du jeder Zeit das Arbeitsverhältnis Kündigen!

Erst recht wenn du das schriftlich vom Arzt hast!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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