Frage:
Was bedeutet Eigentumserhalt?
2007-06-17 10:37:59 UTC
Möchte gerne wissen was ein Eigentumserhalt ist Zudem möchte ich noch wissen was ein Verbrauchsgüterkauf ist! Würde mich über einfache Erklärungen freuen....
Vier antworten:
Raik
2007-06-18 01:40:17 UTC
meinst Du Eigentumsvorbehalt? Der Verkäufer gibt das Eigentum erst auf, wenn der Artikel vollständig bezahlt ist. So lange kann er die Ware zurückfordern.
C. K.
2007-06-18 13:05:27 UTC
EIGENTUMSERHALT:

Ein wichtiger Vorteil gegenüber Altersvorsorgegestaltungen ist der des lebenslangen Eigentumserhalts. Im Gegensatz etwa zu Rentenversicherungen, bei welchen zu Rentenbeginn das Eigentum am angesparten Kapital verloren geht (Kauf eines sog. Rentenstammrechts auf Zeit oder lebenslang), der Anleger lebenslang Eigentümer seines Vertrages und kann daher in beliebiger Form über seinen Vertrag verfügen.



Hierzu zählt auch die freie Begünstigung für den Todesfall – nicht der Versicherer wird zum Erben, sondern z.B. die Familie des Anlegers.



VERBRAUCHSGÜTERKAUF: Der Verbrauchsgüterkauf ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 474 ff. geregelt. Die Vorschriften sind im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in das BGB eingefügt worden, um die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der Europäischen Union (EG-RL 99/44) fristgerecht in nationales Recht umzusetzen.



Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer. Die Rechtsfolgen des Verbrauchsgüterkaufs bestehen zunächst darin, dass bestimmte allgemeine Regelungen des Kaufrechts keine Anwendung finden. Es sind dies:



die Haftungsbeschränkung bei öffentlicher Versteigerung (§ 445 BGB) und

der Gefahrübergang auf den Käufer bereits durch Absendung beim Versendungskauf (§ 447 BGB).

Eine weitere Einschränkung betrifft die Haftung des Verkäufers bei Mängeln: Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein Haftungsausschluss sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Sache generell unzulässig, § 475 Abs. 1 BGB. Lediglich die Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer lassen sich ausschließen oder beschränken, § 475 Abs. 3 BGB. In der Praxis hat dies besondere Bedeutung beim privaten Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Autohändler. Der früher mögliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.

Beim Verbrauchsgüterkauf kann weiter die Verjährung der Gewährleistungsansprüche nicht zum Nachteil des Käufers auf unter zwei Jahre bei neuen Sachen und nicht auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen reduziert werden (§ 475 Abs. 2 BGB).



Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.



Hoffe, dir damit geholfen zu haben
O
2007-06-17 11:45:59 UTC
Verbrauchsgüterkauf:

Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer. Die Rechtsfolgen des Verbrauchsgüterkaufs bestehen zunächst darin, dass bestimmte allgemeine Regelungen des Kaufrechts keine Anwendung finden.



Eigentumserhalt:

Erhalten des Wertes einer Sache oder kein höherer Wertverlust der, als über die normale Nutzung der Sache hinaus, durch entsprechende Maßnahmen wie Instandhaltung, Reparatur oder Pflege
roffen2101
2007-06-17 11:40:31 UTC
Verbrauchsgüterkauf = Güter, Waren die zum Verbrauch, Verzehr bestimmt sind also z.B. Milch, Schokolade etc.



Eigentumserhalt = Begriff hab ich so noch nicht gehört, aber im Kern gibt es rechtlich den Begriff des Eigentums und den Begriff des Besitzes. Eigentum ist das weitergehende Recht. Wenn Du z.B. ein Auto least dann hast Du das Auto im unmittelbaren Besitz. Das Eigentum bleibt aber bis zur Bezahlung bei der Firma die das Auto finanziert hat, also deren Eigentum bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Autos erhalten. Wenn das dann bezahlt ist erhälts Du das Eigentum, das wäre dann vielleicht der Eigentumserhalt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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