Frage:
Ist eine Tätigkeitsbeschreibung für den Arbeitgeber bindend?
2007-06-22 17:02:50 UTC
Die offizielle Versetzung in eine andere Abteilung wurde mir heute schriftlich ausgehändigt. In dem Schreiben werden meine Tätigkeiten im einzelnen aufgelistet. Ich war positiv überrascht, das mir in dieser Einzelbeschreibung auch die Aufgabe der Vertretung des Abteilungsleiters erteilt wurde. Ist diese Aussage des Arbeitgebers bindend? Anders: Kann ich darauf bestehen (natürlich nach entsprechender Einarbeitung/Qualifikation), das ich den Chef vertrete?
Fünf antworten:
2007-06-22 18:21:22 UTC
Das ist in vielen Betrieben gängige Praxis. Wenn jemand nicht ganz blöd ist und sich bereits woanders in der Firma bewährt hat, kommt so etwas automatisch in den Vertrag bzw. es gehört schlicht zur Stellenbeschreibung, damit man sich eine zusätzliche Vertretung spart.



Es kann natürlich bedeuten, dass du gute Chancen hast, dort weiter Karriere zu machen; auf jeden Fall ist es ein gutes Zeichen. Vielleicht hat man dich dorthin versetzt, um einen Nachfolger für den Leiter aufzubauen.



Usus ist aber auch, dass nicht nur ein einziger in der Abteilung diesen Passus im Vertrag hat - dann wird von Fall zu Fall entschieden, wer die Vertretung tatsächlich übernimmt, oder man teilt es in bestimmte Verantwortungsbereiche auf.



Eine Tätigkeitsbeschreibung ist nur schwach bindend - der Arbeitgeber muss genügend Spielraum haben, die Arbeit nach seinen Vorstellungen zu organisieren und ggf. entsprechend neuen Gegebenheiten anzupassen.
roffen2101
2007-06-23 05:25:23 UTC
Die Tätigkeitsbeschreibung dient zunächst mal der Dokumentation der Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Wenn man Dir mitgeteilt hat, das Du hier Stellvertreter des Abteilungsleiters bist, dann ist das auch bindend. Der Spruch Papier ist geduldig gilt aber natürlich auch hier, sprich die Stellenbeschreibung kann natürlich auch wieder geändert werden. Wenn dies eine wesentliche Veränderung bedeutet, dann heisst das wiederum, das dies mit Dir besprochen werden muss oder gar eine Änderungskündigung erforderlich sein kann. Ich würde das Ganze im Rahmen der Einarbeitung mit dem neuen Abteilungsleiter besprechen und ihn fragen was die Vertretungsaufgabe beinhaltet, wie er Dich darin zur Vorbereitung unterstützen kannst. Chef ist man schliesslich nicht kraft Papier sondern kraft Taten (ok ist ne ideele Denke und viele werden spotten und tausend Gegenbeispiele haben).
coolcat2307
2007-06-23 00:28:33 UTC
Das dürfte eine Kann-Bestimmung sein, denn niemand kann erzwingen, den Chef vertreten zu dürfen. Zur genauen Absicherung würde ich in einem Forum für Arbeitsrecht nachfragen. Man kann seinen Vertrag auch anwaltlich prüfen lassen, das kostet dann aber. Bei wichtigen Dingen würde ich mich rechtlich eher absichern und nicht alles glauben, was so geschrieben wird. Allerdings drückt es doch schon Vertrauen aus, wenn so etwas in der Beschreibung steht. Viel Glück!
Doomhold
2007-06-23 03:43:09 UTC
Vor allem stellt sich auch die Frage ob der Betriebsrat der Versetzung zugestimmt hat (sofern es einen gibt). Sollte das nicht der Fall sein, ist die Versetzung ungültig. Der Zweck davon ist, daß jemand überprüft ob Du auch entsprechend Deiner neuen Aufgabenstellung gerecht bezahlt wirst. Könnte ja sein, daß Dir aufgrund der stellvertretenden Chef-Funktion, welche ja eine höhere Qualifikation erfordert, noch ein paar Euros mehr zustehen.

Ausserdem sollte man erwägen, ob (wie oben von anderen bereits angesprochen) es sich lohnt, die Verantwortung zu übernehmen oder obn es ein Trick sein könnte, Dir etwas anzuhängen und Dir einen Strick daraus zu drehen.



Grüße



Doomhold
Lucius T Fowler
2007-06-23 00:34:39 UTC
Das ist nichts weiter als ein Sklavenvertrag: Du trägst alle Verantwortung, wenn der Abteilungsleiter nicht da ist.



Ich würde so etwas nicht unterschreiben.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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