Frage:
Wer darf Buchführung übernehmen?
Bernd S
2007-05-28 10:45:42 UTC
Gibt es gesetzliche Vorschriften darüber wer für fremde Unternehmen die Buchführung übernehmen darf. Im konkreten Fall möchte ein kleines Unternehmen (Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG) für ein anderes Unternehmen, auch ein Kleinunternehmen ohne Angestellte, die Buchführung übernehmen. Also das buchen von Eingaben und Ausgaben, keine Lohnabrechung oder Steuerberatung. (eingeben der Daten in ein Buchhaltungsprogramm).
Vier antworten:
kleines_zotteltier
2007-05-28 13:43:37 UTC
Ja, gibt es... und zwar ist im Steuerberatungsgesetz (StBG) geregelt, wer zur Hilfeleistung (und dazu zählt die gewerbsmäßige Erledigung der Buchführung) berechtigt ist und wer nicht...



Unbefugt ist dabei erstmal jeder, der nicht Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist.



Im § 6 Ausnahmen ist dann die Ausnahme geregelt, dass folgende Tätigkeiten nicht den o.g. Berufsgruppen vorbehalten sind und zwar:



1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,



2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,



3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,



4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.





Die Ausnahme bei der Buchführung bezieht sich aber nur auf laufende Buchungen. Zeitanteilge Abschreibung, Rückstellungen und dergleichen dürfen nicht gebucht werden.
2007-05-28 18:00:05 UTC
Dies ist dem anderen Unternehmer nur gestattet wenn er noch ein Gewerbe als freier Buchhalter oder ähnliches angemeldet hat.

Oder er selber niedergelassener Rechtsanwalt, freier Steuerberater oder ahnliches ist.
Karlchen *
2007-05-28 18:45:57 UTC
Das kann jeder machen der davon Kenntnis hat, aber um die Steuererklärung ordnungsgemäß zu erarbeiten bedarf es auch für Kleinunternehmen schon einen zu gelassenen Steuerberater.

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Achim
2007-05-28 17:57:14 UTC
meines wissens kann das jeder machen der es kann. aber ne bestimmte quali braucht man nicht dafür. ob du jetzt eine E/A oder ne bilanzierung machst ist natürlich ne aufwandsgeschichte.

ich lasse es von einer bekannten machen die steuerberaterin ist und das ganze auf honrarbasis.

es gibt inzwischen schon eine ganze reihe von ein mann/frau unternehmen die solche buchhaltungen übernehmen. wenn du natürlich nen stempel dtunter brauchsr für dne bank oder so, ist das was anderes, dann wird es teurer.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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