Frage:
Wie lange hat man Zeit, um sich fristgemäß ,nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden ????
Frank
2007-05-24 06:27:00 UTC
Wie lange hat man Zeit, um sich fristgemäß ,nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden ????
Zehn antworten:
suomi86
2007-05-24 06:30:42 UTC
Also, man muss sich wenn man weiß das der Vertrag befristet ist, 3 monate vorher schon melden--.



Ansonsten gibt es keine Frist beim erhalten der Kündigung.. Das sollte so schnell wie möglich passieren..



Schafft du es persönlcih nicht, dann mach es telefonisch.. Ansonsten kannst du eine 3monatige Sperre bekommen
Tifi
2007-05-24 13:30:24 UTC
Unverzüglich, da sonst das ALG 1 gekürzt werden kann.

In diesem Fall ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, dir für den Besuch des Arbeitsamts Freizeit zu gewähren.



siehe auch hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=552280
2007-05-24 13:43:05 UTC
„Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird“.
Tatjana B
2007-05-24 14:17:16 UTC
Du solltest dich innerhalb von drei Monaten vor Ende der Beschäftigung arbeitsSUCHEND melden, denn statistisch gesehen hast du dann die beste Möglichkeit, unterzukommen.

Und spätestens am ersten Werktag nach Ende der Beschäftigung musst du dich arbeitsLOS melden. Jeder Tag später wird als schuldhafte Verzögerung deinerseits mit Geldentzug bestraft. Wenn du früher kommst, dann kann die AA auch dein Arbeitslosengeld früher berechnen und du kommst schneller zu deinem Geld.

Du musst jeweils PERSÖNLICH erscheinen, dich ausweisen können und als erstes mal deinen Lebenslauf und andere persönliche Daten in ein Formular eintragen. Wenn du viel Zeit mitbringst, kannst du auf deinen Sachbearbeiter warten, aber - zumindest bei der arbeitsSUCHEND-Meldung bietet die AA dir auch an, dass sie dich zurückrufen. (Du bist jetzt nicht mehr nur Nummer, sondern "Kunde" der AA. Als solcher hast du zwar auch eine Nummer, aber es klingt halt besser....)

Ach ja: und du kannst gleich einen Antrag stellen auf Übernahme der Bewerbungskosten (für jede nachgewiesene Bewerbung gibt es pauschal 5 €).
?
2007-05-24 13:51:05 UTC
Ungerzüglich. "Das heisst ohne schuldhaftes zögern.".

Daran wird klar das ist zum einen eine Auslegungsregel, ABER es heisst sowas ähnliches wie sofort, nur wenn ein triftiger Grund angegeben kann wird hier eine Verzögerung akzeptiert.

Das mit den 3 Monaten ist Unfug, da die Kündigungsfristen höchst unterschiedlich sein können. Und sowas steht auch in keiner gesetzlichen Regelung!!!
Mukmuk
2007-05-24 13:40:24 UTC
Kann mich nur anschließen! Am besten gestern! Ein Bekannter hatte große Probleme, da er erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum AA gegangen ist. Er hätte gleich nach Erhalt der Kündigung hin gemusst - das wusste er aber bis dahin gar nicht! Gab damals großen Stress deswegen!
kleines_zotteltier
2007-05-24 13:33:17 UTC
Unverzüglich, d.h. binnen 7 Tagen ab Bekanntwerden der Kündigung. Persönlich versteht sich.
AvS
2007-05-24 13:44:21 UTC
Wenn dein Vertrag befristet war, mußt du dich eh drei Monate vor Ablauf des Vertrages melden und Bescheid geben, ob er verlängert wurde oder nicht.

Wenn es ein unbefristeter Vertrag war, solltest du dich unverzüglich beim AA melden, SPÄTESTENS JEDOCH am ersten Tag der Arbeitslosigkeit! (Wichtig, sonst hauen sie dir bös' auf die Finger und streichen für eine Woche das ALG)
sputnik_sarja
2007-05-24 13:40:32 UTC
du bist verpflichtet, die spätestens 3 monate vor der beendigung des arbeitsverhältnisses PERSÖNLICH beim AA als arbeitssuchend zu melden!

erfährst du von der beendigung weniger als 3 monate vorher (gilt auch bei aufnahme von befristeten beschäftigungen von weniger als 3 monaten), musst du dich innerhalb von 3 tagen nach kenntnis der beendigung melden!

meldest du dich verspätet, erhälst du für 1 woche wegen einer sperrzeit kein arbeitslosengeld. außerdem mindert sich deine anspruchsdauer um 7 tage!
Zigeunerlieschen
2007-05-24 13:37:43 UTC
3 Monate vor beginn der Arbeitslosigkeit - wenn Dir regulär gekündigt wurde - also ziemlich sofort


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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